Die Internetseite der Weinagentur Laroche richtet sich ausschließlich an gewerbliche Importeure der Exportgebiete der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich.
Alle Informationen auf der Internetseite der Weinagentur Laroche sind ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch der Importeure bestimmt.
Preise werden ausschließlich an Inhaber eines geprüften Kundenkontos gezeigt. Das Warenangebot ist freibleibend, Fehler, Preisanpassungen sowie Zwischenverkauf vorbehalten. Das Angebot kann jederzeit ohne Angaben von Gründen geändert oder widerrufen werden.
Über die Internetseite können Kaufanfragen gemacht werden. Eine Kaufanfrage ist keine Bestellung und wird zuerst von uns geprüft und mit dem Produzenten abgestimmt, bevor ein rechtlich bindender Kauf- bzw. Verkaufsvertrag entsteht. Die Weinagentur handelt ausschließlich als Vermittler zw. Importeur und Produzent und ist in keine andere Weise Teil des Kaufvertrages. Ein geprüftes Konto gibt keinen Anspruch auf eine Lieferung der angebotenen Ware.
Die Preise verstehen sich in Euro pro Einheit, ab Weingut, im Zollaussetzungsverfahren exklusive aller Steuer und Abgaben (Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer, Verpackungsabgabe, usw.) und für die Abnahme von vollen Europaletten und nur solange der Vorrat reicht. Kleinere Mengen dürfen nur nach Absprache bestellt werden.
Zahlungsziel ist 60 Tage netto ab Verladedatum. Ein Skonto bei sofortiger Zahlung kann ausschließlich nach Vereinbarung gewährt werden. Ausgenommen von Skontoabzügen sind die Verpackungsverrechnungen (Holzkisten), die der Produzent zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Alle Bankspesen sind zu Lasten des Käufers. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis alle Forderungen restlos beglichen sind. Sämtliche Lieferungen gelten als ein einheitliches Rechtsgeschäft. Die Bankverbindungen der Produzenten stehen am Ende jeder Produzentenpreisliste. Die Weinagentur ist nur in Ausnahmefällen Inkassoberechtigt.
Nach eingehender Kaufanfrage wird diese von der Weinagentur Laroche mit der Angabe des Abholdatums beim Weingut bestätigt. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung soll der Käufer diese auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit überprüfen und etwaige Mängel umgehend reklamieren. Sollte die Spedition keine Eurotauschpalette bei der Abholung mithaben, so wird entweder die Abholung auf einen nächsten Termin verschoben oder die Palette an den Kunden verrechnet.
Der Transport erfolgt im Auftrag und auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Transportversicherung ist durch den Käufer der Ware abzuschließen.
Die Weinagentur bietet den Importeuren die Möglichkeit im Auftrag des Käufers den Transport mit der gewünschten Spedition zu organisieren. Verantwortlich für den Transport bleiben der Käufer und die Spedition. Bei Erhalt der Ware soll diese auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Empfänger geprüft werden. Fehlende Ware oder Beschädigung sollen bei Erhalt der Ware gleich festgestellt und auf dem Frachtbrief vermerkt werden. Der Produzent übernimmt keinerlei Verantwortung für fehlende oder beschädigte Ware, außer wenn diese Mängel nachweislich vor der Abholung in seinem Verantwortungsbereich liegen.
Warenreklamationen (Kork, Weinfehler, usw.) sollen so bald erkannt der Weinagentur bekanntgegeben werden. Die Weinagentur wird die Reklamation dem Verkäufer weiterleiten und sich um eine Lösung bemühen.
Gerichtsstand ist immer das jeweilige Bezirksgericht des Produzenten (Verkäufers).